Staatliche Grundschule "In der Waldsiedlung"

Schulförderverein

Satzung

§1

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck der Unterstützung der pädagogischen Arbeit an der Staatlichen Grundschule „In der Waldsiedlung“ Hermsdorf.

Er hat die ideelle Hauptaufgabe alle Eltern, Schüler, Schülerinnen. Lehrer, Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen im Sinne einer sozialen Schulgemeinschaft miteinander zu verbinden.

Der Verein arbeitet parteipolitisch unabhängig und ist konfessionell neutral.


§2

Der Verein trägt den Namen Förderverein Staatliche Grundschule „In der Waldsiedlung“ e.V. und ist beim Amtsgericht Jena in das Vereinsregister eingetragen worden.

Er hat seinen Sitz in Hermsdorf.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§3

Aufgaben des Fördervereins Staatliche Grundschule „In der Waldsiedlung“ sind:

die Verbesserung der Lebens-, Lern- und Freizeitkultur aller am Schulleben Beteiligten,

die Förderung der Individualität, der Beziehungs- und Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler,

die Verbesserung des Lernumfeldes,

die Erhöhung des Leistungsniveaus der Schülerinnen und Schüler,

die Unterstützung schulischer Höhepunkte,

die Festigung von Schultraditionen,

die Erhöhung der Wirksamkeit des schulischen Lebens im kommunalen Bereich,

die Würdigung besonderer Schülerleistungen.


§4

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Als Förderverein nach § 58 AO hat er seine Mittel ausschließlich zur Förderung des im § 3 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecks der in § 1 genanntensteuerbegünstigten Einrichtung zu verwenden.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§5

Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziel und Zweck des Vereins zu fördern und zu unterstützen.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bereitschaftserklärung und im Regelfall mit dem Eingang des ersten Jahresmitgliedsbeitrages.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung, Tod, Ausschluss, Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen oder Auflösung des Vereins.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig.

Ein Ausschluss aus dem Verein kann nur aus wichtigem Grund durch den Vorstand erfolgen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere vereinsschädliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, aber auch die Nichterbringung von Leistungen oder Beiträgen bei Verzug.

Gegen die Ausschlusserklärung des Vorstandes kann durch schriftlichen Antrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung die Mitgliederversammlung angerufen werden.

Wird der Vereinsausschluss durch einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung bestätigt, ist der Beschluss über den Ausschluss endgültig.


§6

Es werden jährlich Beiträge erhoben, deren Mindesthöhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die Beiträge sind erstmals innerhalb eines Monats nach Beitrittserklärung, in den folgenden Jahren spätestens bis zum 31.März zu zahlen.


§7

Die Organe des Vereins sind:

der Vorstand
die Mitgliederversammlung


§8

Der Vorstand besteht aus fünf ehrenamtlich tätigen Personen:

dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden
dem Kassenwart
dem Schriftführer
einem Beisitzer

In Vorstandsitzungen ist er mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig.

Der Verein wird rechtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.

Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen.

Der Vorsitzende legt Zeit, Ort und Tagesordnung der Vorstandsitzungen fest und leitet die Zusammenkünfte. Die Einladungen sollten nur in Ausnahmefällen weniger als 14 Tage vor den Sitzungen erfolgen. Die Tagesordnung ist bekannt zu geben.

Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.

Der Schulleiter soll dem Vorstand als Beisitzer angehören.

Der Vorstand leitet die laufenden Geschäfte und entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, vornehmlich über die Verwendung der gemäß § 6 eingehenden Gelder.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus. Wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.


§9

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Vereinsorgan. Sie ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, die für den Vorstand bindend sind. Dem Beschluss der Mitgliederversammlung unterliegen:

die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, die Wahlperiode beträgt zwei Jahre,
die Genehmigung der Jahresrechnungslegung und die Entlastung des Vorstandes,
der Ausschluss von Mitgliedern, die Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins,
sonstige Maßnahmen, die der Mitgliederversammlung vom Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Mitgliederversammlung findet jährlich im letzten Quartal des Kalenderjahres statt. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden des Fördervereins innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich einberufen. Die Tagesordnung ist bekannt zu geben.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Schriftliche Stimmübertragung ist möglich, Untervollmachten sind ausgeschlossen. Ein Mitglied kann höchstens fünf schriftliche Stimmen vertreten.

Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder voll beschlussfähig.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Eine geheime Abstimmung kann beschlossen werden.

Ein Antrag über den bereits abgestimmt wurde, kann in derselben Versammlung nicht nochmals Gegenstand der Beratung und Abstimmung sein.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen durch den Vorsitzenden des Fördervereins innerhalb von 14 Tagen einberufen werden, wenn mindestens 20% der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt haben.

Die Wahlen zum Vorstand erfolgen alle 2 Jahre durch die Vollversammlung entsprechend den Festlegungen der Wahlkommission. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl erforderlich. Wird im 2. Wahlgang keine Mehrheit erreicht, so entscheidet das Los.

Für den Wahlgang wird ein Wahlausschuss von 3 Mitgliedern gewählt, der aus seiner Mitte den Wahlleiter nominiert.

Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen.


§10

Zum Beschluss einer Satzungsänderung ist die Stimmenmehrheit von drei Viertel der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.


§11

Durch die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege und deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.


§12

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an die Staatliche Grundschule „In der Waldsiedlung“ Hermsdorf.

Das Vereinsvermögen soll dann im Sinne der Satzung § 3 zugunsten der Staatlichen Grundschule „In der Waldsiedlung“ Hermsdorf verwendet werden.

Die Auflösung des Vereins bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, bei der mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist und einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder.

Unsere Adresse

Staatliche Grundschule Hermsdorf "In der Waldsiedlung"
Rudolf-Breitscheid-Straße 26
07629 Hermsdorf