Staatliche Grundschule "In der Waldsiedlung"

Hausordnung 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Hausordnung gilt für alle Schüler/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen, andere an der Schule tätige Personen sowie für Benutzer/innen und Besucher/innen der Schule.

1.2. Die Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Verhaltens an der Schule, um einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und die sonstige Nutzung zu ermöglichen.

2. Allgemeine Verhaltensweisen in der Schule

2.1. In der Schule hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere Personen nicht verletzt oder gefährdet und keine Sachschäden oder Belästigungen entstehen.

2.2. Für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Benutzer/innen der Schule gleichermaßen verantwortlich. Die Schüler/innen sorgen für Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, in ihrem Klassenraum, in den Fluren und auf dem Schulgelände.

Abfälle sind sortiert in die Abfallbehälter und Papierkörbe zu werfen.

Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten sind die Stühle nach Unterrichts-/Hortende, vor Verlassen der Klassenräume, entsprechend hochzustellen, die Tafel ist abzuwischen, das Unterrichtsmaterial wegzuräumen, Schuhe und Taschen in die Spinde zu räumen und die Garderobenspinde zu verschließen.

2.3. Die Schule sorgt auch mit für die Sauberkeit des Hofes und der anliegenden Grünflächen. Alle Schüler/innen sind zur Mithilfe aufgefordert. Die Lehrkräfte halten die Schüler/innen dazu an, das Schulgebäude und Schulgelände nicht zu verunreinigen.

2.4. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist verboten. Dazu zählen Messer, Streichhölzer, Feuerzeuge, Waffen und Pyrotechnik.

2.5. Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören und gefährden bzw. gefährden könnten, können dem Schüler/innen weggenommen und sichergestellt werden.

2.6. Während des Aufenthaltes in der Schule besteht ein Benutzungsverbot für Mobiltelefone durch Schüler/innen. In dieser Zeit müssen alle Funktionen des Mobiltelefons deaktiviert sein. Die Nutzung einer Smartwatch ist ausschließlich im Schulmodus gestattet.

Bei festgestelltem Verstoß werden die Geräte durch das schulische Personal konfisziert und verwahrt. Die Geräte müssen durch die Eltern abgeholt werden. 

3. Öffnung und Schließung von Schulgebäude/Klassenräumen

3.1. Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn für die Schüler/innen geöffnet. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin. 

Der Frühhort kann von Schülern/innen von 6.00 Uhr bis 7.15 Uhr über den Hofeingang betreten werden. Frühhortkinder gehen 7.30 Uhr in ihre Klassenräume.

Das Schulgebäude wird in der Regel durch für die Klassen festgelegte Eingänge betreten und verlassen.

3.2. Aus Sicherheitsgründen sind während des Unterrichtes alle Eingänge von außen geschlossen.

 Das Gebäude kann im Notfall jedoch jederzeit von innen verlassen werden.

3.3. Um die Selbständigkeit der Schüler/innen zu erhöhen, betreten diese das Schulgebäude / Schulgelände ab 7:30 Uhr allein. Eltern verabschieden sich vor dem Eingang. Während der Zeit bis zum Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) führen die Lehrer/innen keine Elterngespräche. Für gewünschte Gespräche sind Termine zu vereinbaren. 

3.4. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Hauskinder selbstständig und umgehend das Schulgelände. Hortkinder melden sich nach Unterrichtsschluss unverzüglich im Hort an. 

3.5. Für Außenstehende ist das Schulgebäude nur mit Anmeldung zu betreten. Besucher/innen melden sich im Sekretariat an und ab.

Besucher/innen und schulfremde Personen sollen sich nicht länger im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück aufhalten, als zur Erledigung ihrer Angelegenheiten notwendig ist. Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach Aufforderung gestattet.

3.6. Unterrichtsräume dürfen nur zu anstehenden Unterrichts- und Schulveranstaltungen geöffnet werden. Nach der jeweils letzten Veranstaltung sind Elektrogeräte und Lampen aus-/abzuschalten und die Fenster und Türen zu verschließen.

3.7. Das gesamte Schulgrundstück ist werktags von 16:30 – 6:00 Uhr und freitags von 16:30 Uhr bis montags 06:00 Uhr geschlossen zu halten. 

3.8. Sofern Lehrkräfte das Schulgebäude außerhalb der normalen Öffnungszeiten aufsuchen, sind sie angehalten die Schulleitung zu informieren und die Außentüren während des Aufenthaltes geschlossen zu halten.

4. Aufenthalt der Schüler vor, während und nach der Unterrichtszeit

4.1. Die Schüler/innen betreten das Schulgrundstück im Regelfall 15 min vor Unterrichtsbeginn. Nach Unterrichts- bzw. Hortschluss ist das Schulgelände umgehend zu verlassen. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin.

4.2. Der Aufenthalt bzw. Betätigungen auf Pausen- und Spielflächen können zur Vermeidung von Unfallgefahren durch den Schulleiter/die Schulleiterin oder pädagogisches Personal eingeschränkt werden. 

Der Schulgarten sowie der Verkehrsgarten sind während der Hofpausen- und Hortzeiten durch die Schüler/innen nicht unerlaubt zu betreten.

4.3. Fachräume (z.B. Geräteschuppen, Horträume, Speiseraum…) dürfen nur unter Aufsicht oder mit Erlaubnis betreten werden.

4.4. Der Aufenthalt in Toiletten- und Waschräumen ist nur für den dafür vorgesehenen Zweck gestattet und so kurz wie möglich zu halten. 

5. Benutzung der Schuleinrichtung

5.1. Schulgebäude, Schuleinrichtung und Lehrmittel sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen von Schülern/Schülerinnen grundsätzlich nur unter Aufsicht und Anleitung bedient werden.

5.2. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind auf begründete Fälle zu beschränken. 

5.3. Personen haben vor Betreten des Schulgeländes von Fahrrädern/Rollern abzusteigen und diese zu schieben. Fahrräder/Roller sind nur in dem dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. 

6. Hausrecht

6.1. Das Hausrecht für die Schule hat das Landratsamt als Schulträger.

6.2. Der Schulleiter/die Schulleiterin bzw. sein Vertreter übt das Hausrecht im Auftrag und nach Weisung des Schulträgers aus. 

7. Unfallvorsorge

7.1. Innerhalb des Grundstücks sind die Verkehrswege freizuhalten.

Gleiches gilt für die Feuerwehrzufahrten vor und auf dem Grundstück.

7.2. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Verbote und Anordnungen sind zu befolgen.

Wer eine drohende Gefahr oder einen Sachschaden feststellt, hat diesen sofort einer, der Schulgemeinschaft zugehörigen, erwachsenen Person zu melden.

8. Verwahrung von Sachgegenständen

8.1. Die Kleidungsstücke und Taschen der Schüler/innen sind in den Garderoben-Spinden unterzubringen.

8.2. Auf Wertsachen und Geldbeträge achten die Schüler/innen eigenverantwortlich.

8.3. Für nicht ordnungsgemäß untergebrachte Garderobe und bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen und Geldbeträgen besteht keine Haftung.

8.4. Fundsachen in der Schule sind bei Lehrkräften oder im Sekretariat abzugeben.

9. Versicherungsschutz/Haftung

9.1. Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Jeder Schüler/in, Besucher/in, Benutzer/in oder jede sonstige an der Schule tätige Person, welche/r einen Schaden an den Baulichkeiten oder an einer Einrichtung der Schule schuldhaft verursacht, ist im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet.

9.2. Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung und pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe des dem Schüler/der Schülerin anvertrauten Schuleigentums.

9.3. Die Schulverwaltung haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die nicht zu üblichen Ausrüstungen für den Schulbetrieb gehören.

10. Schulgesundheitswesen

10.1. Schule und Schulgrundstück sind von jedermann stets in einem hygienisch einwandfreien, sauberen Zustand zu belassen. Verunreinigungen sind zu beseitigen.

Insbesondere Toiletten- und Waschräume sind sachgerecht zu benutzen und in einem hygienisch sauberen Zustand zu belassen.

10.2. Im gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot.

10.3. Das Mitführen von Haustieren auf dem Schulgrundstück ist untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin. 

10.4. Die Fluchtwege sind freizuhalten.

11. Ordnungsmaßnahmen

11.1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung durch Schüler/innen können Ordnungsmaßnahmen angewandt werden. Verstöße durch Schulbedienstete können den Disziplinarvorgesetzten gemeldet werden. Bei Verstößen durch andere Personen kann der Schulleiter/die Schulleiterin von seinem/ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

11.2. Bei Schadensfällen informiert der Schuleiter/die Schulleiterin unverzüglich das Schulverwaltungsamt.

Unsere Adresse

Staatliche Grundschule Hermsdorf "In der Waldsiedlung"
Rudolf-Breitscheid-Straße 26
07629 Hermsdorf